Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatte sich der betroffene Fahrer bei der Eingabe einer geplanten Fahrt im Internet vertippt und statt der vorgesehen 13,8 km langen Strecke von Lind nach Niederpleis eine Tour zum 642 km entfernten Zielort Nieder Seifersdorf eingegeben. Sein späteres schriftliches Ersuchen um Rückerstattung der für die Fehlbuchung zu viel gezahlten Maut in Höhe von 77,06 Euro lehnte das BAG ab.