Seit dem 1. Januar 2012 ist der Ballungskern der Metropole Ruhr als zusammenhängende Umweltzone ausgewiesen. Ziel ist es, die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung in der Luft zu reduzieren. Zur 850 Quadratkilometer großen Umweltzone zählen die Städte Bottrop, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen, Bochum, Dortmund, Herne, Duisburg, Essen, Mülheim und Oberhausen.
2012 darf noch jedes Fahrzeug mit Umwelt-Plakette in die Umweltzone einfahren. Fahrverbote bestehen nur für Fahrzeuge ohne Plakette. Ein Jahr später müssen Autos mit roter Plakette draußen bleiben. Ab 1. Juli 2014 ist die Einfahrt dann nur noch für Fahrzeuge mit grüner Plakette erlaubt.
Für Autobahnen als Transitstrecken gilt die Plakettenpflicht nicht. Um die wirtschaftlichen Folgen der Fahrverbote für Bewohner und Wirtschaftsbetriebe in der Umweltzone abzufedern, sind Ausnahmegenehmigungen vorgesehen. Auskünfte erteilen die jeweiligen Städte im Ruhrgebiet.