Am 14. März 2022 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an 24 Kontrollstellen zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durch. Ferner wurden insbesondere die Einhaltung der Kabotagebestimmungen kontrolliert und es fanden technische Unterwegskontrollen statt. An den Kontrollen beteiligten sich 111 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes. Insgesamt wurden 265 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 247 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 127 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Es wurden 27 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt und sechs Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den 19 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurde zwei Verstöße festgestellt.
Am 8./9. und 23./24. März 2022 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an jeweils 28 beziehungsweise 31 Kontrollstellen hinsichtlich der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. Ein weiterer Fokus lag auf der Durchführung der Technischen Unterwegskontrollen. An den Kontrollen beteiligten sich 165 beziehungsweise 141 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes.
Am 8./9. März wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 579 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 564 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 215 im Fahrpersonalrecht und 52 von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 15 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden fünf Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und sechs TUK-Verstöße festgestellt.
Am 23./24. März wurden 839 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 826 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 253 im Fahrpersonalrecht und 39 von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 29 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Es wurden sechs Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und fünf TUK-Verstöße festgestellt.