Geltungsbereich dieser Erklärung

KFZanzeiger ist bemüht, die eigene digitale Dienstleistung barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung beschreibt die Dienstleistung, den Stand der Barrierefreiheit und die Kontaktmöglichkeiten.

Beschreibung der Dienstleistung

Der KFZanzeiger ist das unabhängige Medium für die Transportbranche. KFZanzeiger-Leser sind Inhaber und Top-Entscheider aus Speditionen,
Transport- und Logistikunternehmen, KEPUnternehmen, Bauunternehmen, Industrie- und Handelsunternehmen (mit eigenem Fuhrpark), Nutzfahrzeughandel, Nutzfahrzeugwerkstätten und Fahrzeugbau.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Dienstleistung ist nach einer Selbstbewertung mit den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der BFSG-Verordnung (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882) teilweise vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind unten aufgeführt.

Bekannte vereinzelte Einschränkungen:

  • Verlinktes Bild ohne Alternativtext oder Linktext
  • teilweise leere Überschriften
  • Link ohne zugänglichen Text
  • ältere Pressebilder sind ohne Alt-Attribut
  • einige Buttons sind noch ohne zugänglichen Text

Angewandte Standards

Die Barrierefreiheit wird auf Grundlage von EN 301 549 / WCAG 2.1 (Level AA) umgesetzt und bewertet.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 31.07.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 31.07.2026 überprüft.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung dieser Dienstleistung auffallen, teilen Sie uns diese bitte mit: digital@maenken.com

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, Deutschland — kontakt@mlbf-barrierefrei.de