Die getroffene Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt bis auf weiteres nicht für Großraum- und Schwertransporte.
Zudem gelten folgende Nebenbestimmungen:
1. Die getroffenen Regelungen gelten auch für Leerfahrten.
2. Soweit bei Beförderungen in andere Länder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese dort eingeholt werden.
3. Die getroffenen Ausnahmeregelungen unterliegen dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.