So sieht das Bedingungswerk der Verladerverbände DTLB eine unbegrenzte Haftung pro Schadensfall vor. Dies führt zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung des Vertragspartners. Versicherungsschutz für eine unbegrenzte Haftung des Transport- und Logistikdienstleisters wird weder angeboten noch wäre dieser zu bezahlbaren Prämien kalkulierbar.
Zudem verlagern die DTLB einseitig die Rampenproblematik auf den Transporteur, wenn Verzögerungen bei der Übernahme oder Ablieferung des Transportgutes entstehen. Schließlich benachteiligen die sogenannten „All-in-Preise“ den Transport- und Logistikunternehmer. Danach sollen Nachberechnungsmöglichkeiten bei geänderten Abgaben und Gebühren nicht mehr möglich sein.
Die DTLB sollen nach dem Willen der Industrie- und Handelsunternehmen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) ersetzen. Der BGL wird sich wegen der kartellrechtlichen Aspekte aus der Konditionenabsprache der führenden Wirtschaftsverbände an das Bundeskartellamt wenden und um Überprüfung der Rechtmäßigkeit bitten.