Dieser Trend habe sich auch 2016 fortgesetzt, obwohl die zum 1.10.2015 realisierte Senkung der Mautpflichtgrenze bereits auf Fahrzeuge ab 7,5 t zGG fast nur deutsche LKW getroffen habe.
Seit der Finanzkrise im Jahre 2009 sank der Marktanteil deutscher LKW gemäß der Mautstatistik des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) von 65,6 Prozent über 64,4 Prozent anno 2010, 63,5 Prozent in 2011, 62,6 Prozent in 2012, 61,6 Prozent in 2013, 60,7 Prozent in 2014 und 59,8 Prozent in 2015 auf nur noch 59,2 Prozent in den ersten neun Monaten des Jahres 2016. LKW aus den EU-Beitrittsstaaten konnten ihren Marktanteil seit 2007 hingegen von 18,4 Prozent auf 31,4 Prozent im Zeitraum Januar bis September 2016 ausbauen. Allein Fahrzeuge mit polnischen Kennzeichen verfügten auf den mautpflichtigen Straßen in Deutschland inzwischen über einen Mautkilometeranteil von 14,6 Prozent. Auf dem 2. Platz lagen die tschechischen LKW. Erstmals verdrängten die rumänischen LKW die der ehemaligen „Fuhrleute Europas“ aus den Niederlanden von Platz 3.
Der BGL sieht die Ursachen für diese Entwicklung unter anderem im anhaltenden Lohn- und Sozialkostengefälle. Immer mehr Fuhrparks, die zwar komplett im Ausland zugelassen sind, werden laut BGL dauerhaft in Deutschland stationiert und auch von Deutschland aus disponiert. Die Fahrer dieser Fuhrparks stammen aus Mittel- und Osteuropa und werden zu dortigen Konditionen bezahlt, so der BGL weiter.
Der 2015 in Deutschland eingeführte Mindestlohn hat sich nach Auffassung des BGL bislang im Straßengüterverkehrs nicht bewährt, um Sozialdumping zu verhindern. Ausländische Transportunternehmen würden nach wie vor nicht kontrolliert. Um seiner Meldepflicht zu genügen, müsse ein gebietsfremdes Transportunternehmen lediglich pro Halbjahr ein einziges Fahrzeug nebst Fahrer an die Kontrollbehörde melden, ohne dass dieser Einsatzplan bei weiteren Fahrten ergänzt werden müsse. Dagegen kann nach Ansicht des BGL nur ein verbindliches Meldesystem auf EU-Ebene über eine einfach zu bedienende Online-Plattform für Abhilfe sorgen, in dem lediglich vor Antritt der Fahrt Abgangsort und Ziel der Fahrt mit der Fahrzeug-Nr. und dem Namen des Fahrers einzugeben wären.