Detailliert ausgearbeitete Qualitätssicherungs- und Sanktionsmaßnahmen sollen verhindern, dass anonyme Subunternehmer mit gefälschten Identitäten hochwertige Ladungen „veruntreuen“ können.
So zahlt der BGL Auftraggebern eine Garantiesumme von 5.000 Euro pro Verstoß für den Fall, dass diese einen Trusted Carrier mit der Auftragsabwicklung beauftragt haben und entgegen dieser Absprache kein im System registriertes Kraftfahrzeug gestellt wurde. Das Risiko von Ladungsverlusten wird dadurch minimiert.
Ladungsverluste durch gefälschte Identitäten vornehmlich aus Ladungsbörsen sind oft doppelt schädlich für das verladende Unternehmen und sein Markenimage. Zu oft taucht verschwundene Markenware aus undurchsichtigen Vertriebskanälen zu Schleuderpreisen auf dem Schwarzmarkt wieder auf. Hier sorgt das in Zusammenarbeit mit Partnern aus der verladenden Wirtschaft, der Kravag/R+V Versicherung sowie der Transfrigoroute Deutschland (TD) entwickelte BGL-System „Trusted Carrier“ für Abhilfe.
Der Probebetrieb ist für alle Teilnehmer kostenlos und unverbindlich, weswegen noch kein Anspruch auf eine Garantiezahlung besteht. Alle interessierten Güterkraftverkehrsunternehmen können ihre Fahrzeuge registrieren lassen. Für Verbandsmitglieder, die über die BGL-Landesverbände einen separaten Registrierungsprozess durchlaufen, gilt ein vereinfachtes Verfahren.