Diese beeinträchtigen laut BGL immer öfter die Leistungsqualität in der Logistikkette. Finanzielle Verluste in Millionenhöhe sowie dauerhafte Schäden am Marken- und Produktimage seien oft die Folge.
Als Patronatsverband übernimmt der BGL eine Leistungsgarantie für die registrierten Transportunternehmen. Diese verpflichten sich zur Einhaltung von systemrelevanten Qualitäts- und Zuverlässigkeitskriterien. Die KFZ-Kennzeichen der im Rahmen des Trusted Carrier eingesetzten Fahrzeuge sind in einer Datenbank gespeichert, in der registrierte Auftraggeber online gezielt nach ihnen suchen können; gleiches gilt für die EU-Lizenzen.
So wird selbst bei mehrfacher Unterauftragsvergabe sichergestellt, dass vor Ort nur ein Trusted Carrier die Ladung aufnimmt. Der Einsatz eines Trusted Carrier muss vertraglich vereinbart werden. Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Garantiezahlung in vierstelliger Höhe.
Ein weiterer Vorteil für Auftraggeber: Durch die Nutzung des Systems Trusted Carrier reduziert sich der bürokratische Aufwand bei der Auswahl eines vertrauenswürdigen Logistikdienstleisters erheblich, so etwa bei der nach § 7 c GüKG vorgeschriebenen Überprüfung der EU-Lizenzen. Das System soll in der Zukunft um weitere Funktionalitäten ergänzt werden.
Interessierte Transportunternehmen ? – auch Nichtmitglieder ? – können ein oder mehrere Fahrzeuge unter ?Carrier-Neuanmeldung? auf www.trusted-carrier.de registrieren lassen. Für Verbandsmitglieder, die über ihren BGL-Landesverband einen separaten Registrierungsprozess durchlaufen, gelten ein vereinfachtes Verfahren sowie reduzierte Teilnahmegebühren.