NRW-Verkehrsminister Michael Groschek hierzu: „Jetzt ist der Bundesverkehrsminister am Zug. Er ist aufgefordert, die Bußgeldkatalog-Verordnung entsprechend anzupassen. Ich bin mir sicher, dass 1.000 Euro Bußgeld für widerrechtliche, vorsätzliche LKW-Fahrten über ‚abgelastete‘, für LKW-gesperrte Brücken eine deutlich höhere Abschreckung bewirken werden. Das heutige Bußgeld für Wiederholungstäter von 150 Euro reicht nicht. (…)“
Hintergrund des Vorstoßes sind die Erfahrungen mit der Leverkusener Rheinbrücke der A1. Trotz der Sperrung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht ignorierten vor der Errichtung der Sperranlagen täglich bis zu 150 LKW-Fahrer in beiden Fahrtrichtungen das Durchfahrtverbot; darunter gab es zahlreiche Wiederholungstäter. Vor der Sperrung für den Schwerverkehr überquerten an dieser Stelle täglich rund 20.000 LKW den Rhein. Für die Schäden am Bauwerk ist eindeutig die übermäßige Belastung mit schwerem LKW-Verkehr ursächlich. Weitere Schädigungen könnten zur sofortigen und endgültigen Sperrung der Brücke für den gesamten Fahrzeugverkehr führen. „Eine Komplettsperrung auch für die täglich über 100.000 PKW auf der Brücke müssen wir unbedingt verhindern“, so Minister Groschek.