Die Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den Cemt-Mitgliedstaaten.
Dies sind die Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, außerdem eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten. In Österreich, Italien, Griechenland und der Russischen Föderation gilt allerdings nur eine begrenzte Anzahl der Cemt-Genehmigungen.
Die Genehmigung wird generell wiedererteilt, wenn der Antragsteller die Genehmigung im Bewertungszeitraum (1. September 2015 bis 31. August 2016) hinreichend genutzt hat. Für eine Cemt-Wiedererteilung, die in Österreich, Italien oder Griechenland gelten, muss im Bewertungszeitraum jeweils mindestens eine Beförderung zwischen Österreich, Italien oder Griechenland und einem Mitgliedstaat durchgeführt worden sein, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht galt.
Weitere Informationen zum Thema auf ?bag.bund.de.