Die Antragsfrist für die Förderperiode 2017 beginnt für das Förderprogramm „De-minimis“ am 9. Januar 2017 und endet am 02. Oktober 2017.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.
Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmekategorien erhalten:
• fahrzeugbezogene Maßnahme?(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
• personenbezogene Maßnahme?(z.B. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung/ Berufskleidung des Fahr-/ Ladepersonals/ Disponenten)
• Maßnahme zur Effizienzsteigerung?(z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen)