Mehr als zwei Jahre wurde unter Moderation des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) intensiv verhandelt, um die ADSp an die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage anzupassen und in wesentlichen Eckpunkten zu modernisieren.
„90 Jahre haben die ADSp für einen Ausgleich der Interessen zwischen den Marktbeteiligten gestanden“, kommentiert Uwe Lukas (Dachser), DSLV-Verhandlungsführer und Vorsitzender der Kommission Recht und Versicherung im DSLV, das Aus der Verhandlungen. „Wir bedauern, dass es jetzt nicht mehr gelungen ist, die unterschiedlichen Interessenlagen in einem gemeinsamen Klauselwerk zu vereinen.“
Das Ende der Verhandlungen bedeute aber nicht das Aus für die ADSp, betont der DSLV. In allen Speditionsunternehmen könnten die aktuellen ADSp weiterhin als Geschäftsgrundlage verwendet werden. „Die vom DSLV initiierten Verhandlungen haben den Reformbedarf bei den ADSp durchaus bestätigt. Allein die Reform des Seehandelsrechts macht eine Überarbeitung erforderlich. Nach dem Scheitern der Gespräche mit den Verbänden der verladenden Wirtschaft wird der DSLV seinen Mitgliedsbetrieben deshalb schon bald aktualisierte Geschäftsbedingungen empfehlen“, ergänzt der stellvertretende Vorsitzende der DSLV-Rechtskommission, Wolfgang Rode (Deutsche Post/DHL Group).
Zum Hintergrund: Deutsche Speditions- und Logistikunternehmen führen ihre Geschäfte regelmäßig auf der Grundlage der ADSp durch. Dabei handelte es sich bislang um gemeinsam vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und vom Handelsverband Deutschland (HDE) erarbeitete und zur unverbindlichen Anwendung empfohlene Allgemeine Geschäftsbedingungen. Mehr als 90 Prozent der Speditionen arbeiten auf Grundlage der ADSp. Zum Vergleich: Bei anderen Verbandsempfehlungen liegt die Akzeptanz in der eigenen Branche bei lediglich 40 und 60 Prozent.