Ab sofort gilt der französische Mindestlohn mit bis zu 10 Euro pro Stunde nicht nur für Kabotageverkehre, sondern auch für alle grenzüberschreitenden Beförderungen. Ausgenommen bleibt wie in Deutschland lediglich der Transitverkehr.
DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster bemängelt die neuen Mindestlohnvorschriften in Frankreich: „Damit wächst der von Deutschland begonnene Mindestlohn-Flickenteppich in Europa weiter. Neue Verwaltungshürden schotten immer mehr nationale Märkte ab, grenzüberschreitende Güterverkehre werden im europäischen Binnenmarkt zunehmend behindert, anstatt sie weiter zu vereinfachen.“
Nationale Alleingänge mit unterschiedlichen Mindestlohnniveaus würden die Realitäten des internationalen und arbeitsteiligen Logistikgeschäfts völlig verkennen. Und der Verweis auf das europäische Entsenderecht sei hier fehl am Platz. Denn der Anwendungsbereich der EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG sei mehr als unpräzise und zur Klärung dieser strittigen Fragen nicht geeignet. Genau aus diesem Grund plädiere die EU-Kommission ja für sektorspezifische Rechtsvorschriften. „Brüssel muss zügig Klarheit schaffen“, fordert Huster.