Dass die Höhe der deutschen Lkw-Maut gegen Europarecht verstößt, steht fest. Doch Recht haben und Recht bekommen, sind bekanntlich zweierlei. Um Lkw-Maut-Rückerstattungsansprüche im Rahmen einer Verbandslösung – BGL/eClaim/Hausfeld – möglichst effizient durchzusetzen, hat sich der BGL-Kooperationspartner Hausfeld mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erfolgreich auf die Führung von Musterverfahren verständigt.
Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden: Die Höhe der deutschen Lkw-Maut verstößt gegen Europarecht. Demnach hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Berechnung der Mautgebühr die Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl dies nach Europarecht unzulässig ist. Vielmehr hätten bei der Berechnung der Maut nur die Kosten für Infrastruktur einbezogen werden dürfen. Alle Zahler der deutschen Maut haben deshalb eigentlich einen Anspruch auf Rückerstattung, zumindest für den Anteil der bis September 2021 gezahlten Maut, der auf den Kosten für die Verkehrspolizei beruht.
Für eine effektive und effiziente Durchsetzung dieser Ansprüche hat sich der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Zusammenarbeit mit eClaim und der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP für eine Verbandslösung stark gemacht und gestern, 13. Juli, in einer Pressemitteilung einen ersten Durchbruch vermeldet: Der BGL-Kooperationspartner Hausfeld konnte sich mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erfolgreich auf die Führung von Musterverfahren verständigen. Entsprechende Musterverfahrensvereinbarungen wurden bereits unterzeichnet.
In diesen Verträgen wird geregelt, dass Hausfeld drei Musterverfahren führen wird, um die Rechtmäßigkeit der seit Einführung am 1.1.2005 erhobenen Lkw-Maut umfassend gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Verfahren gelten für sämtliche der europaweit über 15.000 Mandantinnen (davon ca. 7.900 deutsche Unternehmen) von Hausfeld.
Die Vorteile der Musterverfahrensvereinbarung
- Schnelle Klärung der Rechtslage für die betroffenen Unternehmen, ohne dass jedes Unternehmen selbst einen Prozess anstrengen muss.
- Die Verwaltungsgerichte werden nicht mit tausenden Einzelklagen belastet.
„Durch die unterzeichneten Musterverfahrensvereinbarungen im Rahmen der Verbandslösung – BGL/eClaim/Hausfeld – zur Realisierung der Lkw-Maut-Rückerstattungsansprüche wird eine weitere Hürde zur Rechtsdurchsetzung genommen. Der BGL und seine Kooperationspartner streben für die betroffenen Mautpflichtigen einen unkomplizierten Ausgleich der zu Unrecht erhobenen Lkw-Maut, bei unionsrechtlich gebotener Verzinsung an“, sagt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.
Nach Berechnungen des BGL-Kooperationspartners Hausfeld beläuft sich das Erstattungsvolumen allein für den auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhenden Anteil der Maut auf über 330 Mio. Euro.