Demnach muss mit Inkrafttreten der so genannten Fahrtenschreiber-Verordnung jedes Verkehrsunternehmen ab dem 2. März nachweisen können, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden – unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist.
Entgegen anderslautender Meldungen begründet Artikel 33 keine neue Schulungsverpflichtung. „Verkehrsunternehmen sollten jedoch in Zukunft verstärkt darauf achten, dass die Bedienung des digitalen Tachographen umfangreich in die obligatorische Weiterbildung ihrer Fahrer integriert ist“, rät Jörg Rehaag, Leiter Weiterbildung bei der SVG-Zentrale in Frankfurt. Andernfalls drohen laut §8 des Fahrpersonalgesetzes Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Das BKrFQG-Modul der SVG „Pausen mit System. EU-Sozialvorschriften – Digitaler Tachograph“ behandelt zu mehr als 50 Prozent die Handhabung von digitalen Kontrollgeräten. Unterrichtet werden unter anderem Funktionsweise und Menüführung der aktuellen Modelle sowie die Pflichten der Fahrer im Hinblick auf die korrekte Bedienung der Tachographen, insbesondere beim „Manuellen Nachtrag“. Darüber hinaus gehören aber auch die Informationsmöglichkeiten der Geräte oder wie man fahrerspezifische Ausdrucke erstellt und interpretiert zu den Schulungsinhalten.
Zum Einsatz kommen dabei vor allem die digitalen Kontrollgeräte der Marken VDO und Stoneridge, die in Deutschland zusammen einen Marktanteil von über 90 Prozent erreichen. Mit Demokoffern für VDO und Stoneridge werden alle wesentlichen Inhalte zur Bedienung unterrichtet und mit Hilfe von praktischen Übungen vermittelt. „Das Ergebnis zählt“, sagt Rehaag und „unsere Fahrer sind fit in der Bedienung der Kontrollgeräte.“