Neue Vorschriften für den Batterietransport: Vom 1. Januar 2025 treten aktualisierte Gefahrgutvorschriften in Kraft. Es werden beispielsweise neue UN-Nummern für Gefahrgüter sowie neue Vorschriften für den Batterietransport eingeführt. Für das erste Halbjahr 2025 gelten Übergangsfristen. Bis auf den Lufttransport: Dort sind die meisten neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2025 umzusetzen.

Neue Vorschriften für den Batterietransport

Neue Vorschriften für den Batterietransport: Vom 1. Januar 2025 treten aktualisierte Gefahrgutvorschriften in Kraft. Es werden beispielsweise neue UN-Nummern für Gefahrgüter sowie neue Vorschriften für den Batterietransport eingeführt. Für das erste Halbjahr 2025 gelten Übergangsfristen. Bis auf den Lufttransport: Dort sind die meisten neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2025 umzusetzen. Die Gefahrgutvorschriften werden regelmäßig…