Die Montage der Warnhinweise muss wie folgt erfolgen:
• an beiden Fahrzeugseiten
• horizontal: innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend
• vertikal: in einer Höhe zwischen 0,9 Metern und 1,5 Metern
• Ausnahme: verglaste Flächen sind ausgenommen
• Am Fahrzeugheck
• horizontal: auf der rechten Fahrzeugseite
• vertikal: in einer Höhe zwischen 0,9 Metern und 1,5 Metern
Allerding gilt für die ersten zwölf Monate eine Übergangsfrist. LKW-Fahrern, deren Fahrzeuge in diesem Zeitraum mit seitlichen und hinteren Aufklebern mit einer Information über den toten Winkel versehen sind, die aber nicht strikt den neuen Normen entsprechen, droht keine Bestrafung.
Mehr Infos (nur in Französisch) unter: www.securite-routiere.gouv.fr