Cemt-Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den Cemt-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, außerdem eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten. In Österreich, Italien, Griechenland und der Russischen Föderation gilt allerdings nur eine begrenzte Anzahl der Cemt-Genehmigungen.
Eingesetzt werden können Cemt-Genehmigungen, mit Ausnahme derjenigen, die in Österreich gelten, nur auf Fahrzeugen, welche mindestens dem Standard „Euro 4 sicher“ gemäß Cemt-Resolution entsprechen. Alle Cemt-Genehmigungen, die in Österreich gelten, werden ausschließlich für „Euro 5 sichere” Fahrzeuge erteilt.
Cemt-Jahresgenehmigungen werden grundsätzlich für Beförderungen zwischen zwei Cemt-Mitgliedstaaten erteilt, soweit die Gemeinschaftslizenz nicht auf dem gesamten Beförderungsweg eingesetzt werden muss.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des BAG unter www.bag.bund.de