Diese Entwicklung dürfte sich auch weiter fortsetzen, ungeachtet der Tatsache, dass die Mautausweitung auf alle Bundesstraßen seit dem 1. Juni 2018 voraussichtlich zu – allerdings nur rein statistisch – höheren deutschen Marktanteilen bezogen auf das gesamt mautpflichtige Straßennetz führen wird.
Binnen elf Jahren sank der Marktanteil deutscher LKW (gemessen in den auf deutschen Autobahnen und mautpflichtigen Bundesstraßen zurückgelegten Kilometern) laut Mautstatistik des Bundesamtes für Güterverkehr von 65,7 Prozent im Jahr 2007 auf 55,8 Prozent im ersten Halbjahr 2018.
Der BGL und Kenner der Märkte sehen die Ursachen für diese Entwicklung unter anderem im anhaltenden Lohn- und Sozialkostengefälle zwischen West und Ost. Dieses manifestiert sich zum Beispiel in immer mehr deutschen Fuhrparks, die zwar im Ausland zugelassen und mit ausländischen Nummernschildern versehen werden, aber dauerhaft in Deutschland stationiert bleiben. Die Fahrer dieser Fuhrparks stammen aus Mittel- und Osteuropa und werden zu dortigen Konditionen bezahlt. Sie verbringen die gesamten Ruhe- und Freizeiten im LKW zumeist auf Autobahnparkpläzen („LKW-Camping“). Dies erhöht die ohnehin vorhandene Parkplatznot zusätzlich und veranlasst andere Fahrer, zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in Rastplatzein- und -ausfahrten zu parken.
Hier könnte nach Ansicht des BGL das EU-Mobilitätspaket für Abhilfe sorgen. Nachdem die Verhandlungen darüber im EU-Parlament und im EU-Ministerrat ins Stocken geraten sind, soll von der österreichischen Ratspräsidentschaft ein Kompromisspapier vorbereitet werden, um das Mobilitätspaket nach Möglichkeit noch in der bis Juni 2019 laufenden Legislaturperiode zu verabschieden. Eine zentrale Forderung des BGL ist die Einbeziehung kleiner LKW unter 3,5 t zGG in die Regelungen des Markt- und Berufszuganges, um unfairen Wettbewerb zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Generell gilt: Wirkungsvolle Kontrollen sind für die Korrekturfunktionen des EU-Mobilitätspakets unerlässlich – im digitalen Zeitalter bieten sich hierfür zahlreiche Möglichkeiten an, die nach Auffassung des BGL zum Beispiel bei Kabotageverkehren und bei der Arbeitnehmerentsendung dringend genutzt werden sollten.