Mit der Einführung von Gewichtsklassen werden zwei Entschließungen des Bundestages umgesetzt. „Insbesondere im Hinblick auf leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 t soll die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöht werden“, so die Bundesregierung.
Außerdem werden Elektro-LKW von der Maut befreit. Diese Mautbefreiung soll in zwei bis drei Jahren überprüft werden, um dann neu zu entschieden, „ob und in welchem Umfang diese Fahrzeuge zur Finanzierung der Wegekosten herangezogen werden“. Hinzu kommt eine Mautbefreiung bis 2020 für mit Erdgas betriebene LKW (LNG und CNG). Außerdem wurde eine Anregung des Bundesrates aufgegriffen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von der Maut zu befreien.
Hier das Video zur Sitzung: