Anfang Juli billigten die Abgeordneten alle drei Rechtsakte, die die EU-Minister im April 2020 angenommen hatten, ohne Änderungen. Im Dezember 2019 hatte das Parlament bereits eine politische Einigung mit dem Rat erzielt.
Die überarbeiteten Vorschriften sollen für Verbesserungen in mehreren Bereichen sorgen: bei der Entsendung von Fahrern, ihren Lenk- und Ruhezeiten und der Durchsetzung der Vorschriften für die Kabotage. So sollen Wettbewerbsverzerrungen auf der Straße beseitigt und die Ruhebedingungen der Fahrer verbessert werden.
Mit den neuen Vorschriften soll für bessere Ruhezeiten gesorgt werden. Dadurch können die Fahrer mehr Zeit zuhause verbringen. Künftig müssen Speditionen bei der Erstellung ihrer Arbeitspläne darauf achten, dass Fahrer, die europaweit Güter transportieren, in regelmäßigen Abständen (je nach Arbeitslage alle drei oder vier Wochen) nach Hause zurückkehren können. Die vorgeschriebene regelmäßige Ruhezeit pro Woche kann nicht im Fahrerhaus des LKW verbracht werden. Wenn die Fahrer diese Ruhezeit nicht zuhause verbringen, müssen die Unternehmen für die Unterbringung zahlen.
Um Betrug zu verhindern, werden Fahrten über Grenzen hinweg in Zukunft mit Fahrtenschreibern registriert. Damit die nur vorübergehend erlaubte Kabotage nicht systematisch angewandt wird, dürfen weitere Kabotagefahrten in demselben Staat mit demselben Fahrzeug erst nach einer Wartezeit von vier Tagen durchgeführt werden.
Zudem müssen LKW nach den neuen Vorschriften alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren. Unter die EU-Vorschriften für Verkehrsunternehmen fällt künftig auch der Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 t, die dann ebenfalls mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen.
Die nun angenommenen Vorschriften treten in wenigen Wochen in Kraft – sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.