Auch die Rückkehrpflicht für international eingesetzte LKW in ihr Zulassungsland nach jeweils spätestens vier Wochen begrüßt der BGL.
Einen weiteren Erfolg sieht der Verband in der Aufnahme des von ihm vorgeschlagenen Lenkzeitzuschlags um maximal zwei Stunden für LKW-Fahrer, die sich auf dem Heimweg ins Wochenende befinden. Dieser Zuschlag ist in der Folgewoche auszugleichen, ermöglicht dem Fahrer aber bei unvorhersehbaren Verzögerungen, das Wochenende bei ihren Familien zu verbringen.