Die von der Bundesregierung geplanten Ausnahmen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h lehnte Engelhardt mit Nachdruck ab, ebenso wie Ausnahmen für kommunale Abfalltransporte.
„Unsere LKW dürfen auf Bundesstraßen außerorts auch nur 60 km/h fahren. Wenn man land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis zu dieser Geschwindigkeit die Maut erlässt, wird es erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zulasten des gewerblichen Güterkraftverkehrs geben.“
Die Ausnahme sollte daher auf land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h beschränkt werden, wie dies auch für das Güterkraftverkehrsgesetz geplant ist.
Außerdem forderte Engelhardt, dass Euro-VI-Fahrzeuge als derzeit schadstoffärmste Fahrzeuge wie auch LNG-Fahrzeuge dringend einen stärkeren Mautvorteil erhalten, um den Anreiz zur Umrüstung der Flotten im Nahverkehr zu erhöhen. Die stärkere Berücksichtigung der Gewichtsklassen bei der Mautberechnung begrüßte Engelhardt, gab jedoch zu bedenken, dass der Fuhrpark von Unternehmen, die aufgrund des bisherigen Mautvorteils in 4-Achser investiert haben, nun entwertet wird. Er sprach sich dafür aus, hier Übergangslösungen zu finden.