Der BGL begrüßt zum einen die vorgesehene Heimkehr für Fahrer nach spätestens drei beziehungsweise vier Wochen, um wirksam gegen Sozialdumping, Nomadentum und unwürdige Bedingungen auf überfüllten Parkplätzen vorgehen zu können. Auch die Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers der 2. Generation ab Ende 2024 sei unerlässlich zur Verbesserung der Kontrolle der Sozialvorschriften. Ergänzt werde dies durch die von den Ministern vorgesehene EU-weit verbindliche Klarstellung des Verbots, die reguläre wöchentliche Ruhezeit in der Fahrerkabine zu verbringen.
Bei den Kabotageregelungen sehen die EU-Verkehrsminister eine Verschärfung vor. Die Regel von maximal drei Kabotagefahrten in sieben Tagen und der Ergänzung von einer anschließenden fünftägigen Karenzzeit, in der keine weiteren Kabotageverkehre im selben Mitgliedsstaat mehr durchgeführt werden dürfen, könne einer dauerhaften Kabotage den Riegel vorschieben. Zum Bedauern des Verbandes bleibe das vordringlichste Problem, wie die Anzahl von Kabotagefahrten in der Praxis zu kontrollieren ist, ungelöst. Ohne zusätzliche Vorgaben könnten Umgehungen dieser Regel nicht ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich positiv bewertet der BGL die Einbindung grenzüberschreitender Transporte in die EU-Entsenderichtlinie. Zweifel habe er allerdings an deren Kontrollierbarkeit.
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) kritisiert vor allem, dass der Kompromiss beim Mobilitätspaket nicht zur Entbürokratisierung beitrage. Im Rahmen des anschließenden Triologs mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament müsse noch ein Feinschliff am Reformvorhaben erfolgen.
„Angesichts der gegensätzlichen Positionen zweier starker Länderblöcke musste eine Kompromisslinie gefunden werden, von der aber noch nicht abzusehen ist, ob sie sich in der Praxis bewähren wird“, gibt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster zu bedenken. „Dies gilt vor allem für die von den Verkehrsministern der Mitgliedstaaten beschlossene Ausgestaltung eines ,Lex Specialis‘, mit dem im internationalen Straßengüterverkehr die Entsendung von Beschäftigten geregelt werden soll.“ Es sei wichtig, dass bei allen berechtigten Schutzinteressen für LKW-Fahrer, die Umsetzbarkeit des neuen Rechts auch gewährleistet wird. „Ein Beitrag zur Entbürokratisierung der Branche ist dies nicht gerade“, kritisiert Huster.
Große Erwartungen habe Brüssel an die digitale Überwachung durch den „Smart Tachograph“. Ob dieser ab dem Jahr 2024 dann auch den Praxistest bestehe, bleibe abzuwarten.