Eine Maßnahme ist die Sonderabschreibung für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge (50 Prozent), die von 2020 bis 2030 und nur für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen N1 und N2 bis 7,5 t gelten soll.
„Gut ist auch die Verlängerung der Steuerbefreiung für Ladestrom auf dem Firmengelände sowie der Pauschalbesteuerung für die Übereignung einer Ladevorrichtung: Das sind sowohl für den Halter als auch den Nutzer eines E-Autos praktikable, einfache und unbürokratische Maßnahmen, die zudem auch die Finanzverwaltung administrativ entlasten“, sagt Mattes.
Der VDA wird sich an der nun anstehenden Verbändeanhörung aktiv beteiligen und auf eine rasche Umsetzung der geplanten Maßnahmen drängen. Ferner regt der VDA an, den Ausbau der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur finanziell zu fördern und die Laufzeit der Kaufprämie für Elektroautos über die bisherige Frist hinaus zu verlängern.