Bei konkreten Anhaltspunkten auf die systematische Nicht-Einhaltung der Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes werden dem BGL regelmäßig Hinweise übermittelt, die dann über die Task-Force-Hinweisbearbeitung an das BAG weitergeleitet und von dort verfolgt werden. Damit wird ein schnelles und effizientes Vorgehen in Prüf- und Ermittlungsverfahren unterstützt.
Im Jahr 2021 hat das BAG sowohl seine Schwerpunktkontrollen als auch seine Betriebskontrollen intensiviert: Trotz der anhaltenden Corona-Situation hat der Verkehrskontrolldienst des BAG unter anderem nach Hinweisen des BGL 35 Schwerpunktkontrollen gebietsfremder Unternehmen durchgeführt, wobei mehr als 18.000 Fahrzeuge kontrolliert und dabei fast 16.000 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft wurden. Zum Vergleich: 2020 wurden in 14 Schwerpunktkontrollen rund 5.000 Fahrzeuge kontrolliert; davon etwa 4.500 auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen. Auch die festgesetzten Bußgelder sind 2021 mit rund 3,6 Millionen Euro deutlich angestiegen (2020: 2,2 Millionen Euro).
Bei den aus den Schwerpunktkontrollen resultierenden nachgelagerten Betriebskontrollen sind im zurückliegenden Jahr mehr als 200 Unternehmen mit knapp 70.000 Beförderungen geprüft worden. Hiervon wurden mehr als 10.000 Beförderungen beanstandet. Insgesamt erließ das Bundesamt Bußgeld-und Einziehungsbescheide über eine Gesamtsumme von rund 1,8 Millionen Euro (gegenüber circa 830.000 Euro – im Jahr 2020).
Eine deutliche Steigerung, die auch darauf zurückzuführen ist, dass sich unter den beanstandeten Fällen ein höherer Anteil an Großunternehmen befindet. Dabei lag auch im zurückliegenden Jahr die Einhaltung der Bestimmungen zur Auftraggeberhaftung beziehungsweise Kabotage wieder besonders im Blick.