Nach einem gescheiterten Versuch vor 14 Tagen haben die Berichterstatter im Europäischen Parlament und die finnische Ratspräsidentschaft eine Einigung beim Mobilitätspaket erzielt. Dies ist für das Straßengüterverkehrsgewerbe eine gute Nachricht.
Der BGL begrüßt die heutige Einigung, da auch viele seiner Forderungen nach zweieinhalb Jahren Verhandlungen Einzug in den Kompromiss gefunden haben. Besonders hervorzuheben sind folgende Neuregelungen, die effizientere Mittel gegen Sozialdumping und Fahrernomadentum darstellen sowie für mehr Wettbewerbsgleichheit sorgen:
• die Heimkehrpflicht der Fahrer nach prinzipiell vier Wochen
• die Rückkehr des Fahrzeugs in den Niederlassungsstaat alle acht Wochen
• die Neuregelung der Kabotage mit Einführung einer Karenzzeit: im Rahmen der Kabotage sind künftig drei Verkehre in sieben Tagen erlaubt, danach muss eine viertägige Kabotagepause im Heimatland (= Karenzzeit/Cooling-off) eingelegt werden
• die Einbeziehung von Nutzfahrzeugen ab 2,5 t in die europäische Gesetzgebung zu Lenk- und Ruhezeiten, Tachografen, Markt- und Berufszugangskriterien
• eine frühzeitigere Einführung des intelligenten Tachografen zur besseren Kontrolle.
Besonders zu begrüßen ist, dass der Vorschlag des BGL zur Ausweitung der starren Lenkzeit in Ausnahmefällen, etwa um die Betriebsstätte zu erreichen, aufgegriffen wurde und den Fahrern so die Arbeit erleichtert. Immerhin erlaubt der Kompromiss zum Mobilitätspaket künftig in Ausnahmefällen eine Stunde zusätzliche Lenkzeit.