Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung , der seit 2014 verpflichtende Abbiegeassistenzsysteme für alle Neufahrzeuge fordert, stellt zur Versachlichung der Diskussion drei Tatsachen zum LKW-Abbiegeassistenten klar:
Aktuell kann laut BGL nur ein einziger LKW-Hersteller einen Abbiegeassistenten ab Werk liefern, allerdings nicht für alle Fahrzeugtypen. Ein zweiter LKW-Hersteller habe angekündigt, im Frühjahr 2019 mit einem entsprechenden Angebot auf den Markt zu kommen.
Zweitens gäbe es bislang kein Nachrüstsystem mit einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Hintergrund: Im Oktober 2018 wurden im Bundesverkehrsblatt (Heft 19-2018, Seite 719, Nr. 149) Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme veröffentlicht. Das am 21. Januar 2019 in Kraft getretene Förderprogramm des Bundes für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen schreibt als Voraussetzung für eine Förderung vor, dass eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein Gutachten zum Nachweis der Einhaltung der oben genannten technischen Anforderungen vorliegen muss.
Das Problem: Der Begriff Abbiegeassistent ist laut BGL nicht verbindlich definiert. Nicht jedes als Abbiegeassistent angebotene System erhöhe zwingend die Verkehrssicherheit beim Abbiegen. Sogar das Gegenteil könne möglich sein. Löse etwa ein System zu häufig einen Fehlalarm aus, bestehe die Gefahr, dass der Fahrer im Ernstfall nicht mehr richtig reagiere.
Die Transportwirtschaft fordert laut BGL schnellstmöglich die Bereitstellung geprüfter Abbiegeassistenzsysteme, die die technischen Anforderungen des Bundes nachweislich erfüllen. Alle geprüften Systeme müssten sodann auf der Homepage des BMVI, des KBA und des BAG veröffentlicht werden.