Dies geht aus dem aktuell dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Wegekostengutachten hervor, das die Grundlage für das fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes darstellt, mit dem die zum 1. Januar 2019 geltenden neuen Mautsätze bestimmt werden.
Bereits im vergangenen Jahr beschlossen und verkündet wurde die Ausweitung der im Jahre 2005 zunächst nur für Autobahnen eingeführten LKW-Maut auf alle Bundesstraßen zur Jahresmitte 2018. Allein durch die künftig lückenlose Mautpflicht von LKW-Verkehren auf dem knapp 40.000 km umfassenden Bundesstraßennetz ergeben sich nach Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums Mehreinnahmen des Bundes in Höhe von jährlich rund 2 Millarden Euro. Zum Jahresbeginn 2019 sollen durch eine Erhöhung der Mautsätze für LKW über 7,5 t zGg im Zuge des neuen Bundesfernstraßenmautgesetzes auf Basis des neuen Wegekostengutachtens die zusätzlichen Belastungen auf ca. 2,5 Millarden Euro jährlich steigen.
Der BGL weist darauf hin, dass die Änderungen des Mautgesetzes ihre Ursache im mehrfach geänderten EU-Recht finden. Konkret soll die Infrastrukturmaut zum Beispiel für neueste 40-t-LKW von derzeit 13,5 C/km auf 17,4 C/km steigen. Darüber hinaus erlaubt die EU auch die Anlastung sogenannter ?externer Kosten? wie zum Beispiel durch den LKW verursachte Luftverschmutzungskosten und Lärmkosten. Bisher waren die neuesten LKW vom Typ ?Euro VI? von einer Anlastung von Luftverschmutzungskosten befreit. Künftig sollen zudem erstmals in Deutschland allen LKW entsprechend der EU-Richtlinie sogenannte Lärmkosten angelastet werden. Alle drei Kostenkomponenten zusammen ergäben eine Erhöhung der LKW-Maut für eine 40-t-Kombination der saubersten Schadstoffklasse Euro VI von 13,5 C/km auf 18,7 C/km.
Die Auswirkungen auf die künftigen Transportkosten für eine moderne 40-t-Kombination sind erheblich. Für einen Transport über 300 km, davon 150 km auf einer Autobahn und 100 km auf Bundesstraßen, musste für eine moderne 40-t-Kombination bislang 20 Euro Maut entrichtet werden, künftig würden es 46 Euro sein, das wäre mehr als das doppelte als bisher. Bei einer Jahresfahrleistung dieser Kombination von 120.000 km und einer Aufteilung zwischen Autobahnen und Bundesstraßen von 80:20 stiege die jährliche Mautbelastung von derzeit 12.960 auf 22.440 Euro.