Auftraggeber der öffentlichen Hand oder bestimmter Sektoren (z.B. Wasser-, Energieversorgung oder Verkehrsleistungen), die Straßenfahrzeuge kaufen, leasen oder anmieten beziehungsweise für bestimmte Dienstleistungen wie Paket- und Postdienste oder den ÖPNV in Anspruch nehmen, müssen ab sofort feste Mengen Fahrzeuge emissionsarm oder -frei beschaffen.
Bundesminister Andreas Scheuer erklärt: „Vor Ort geht es in die nächste Runde. Mit den neuen Regeln werden zum Beispiel Linienbusse, Liefer- oder Stadtreinigungsfahrzeuge noch sauberer und effizienter. Die öffentliche Hand muss nun einen
festen Teil ihrer Flotten emissionsarm oder emissionsfrei beschaffen. Der CO2-Ausstoß sinkt, die Luft wird besser – ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz und weniger Schadstoffe im Verkehr.
Feste Mengen an PKW und leichten Nutzfahrzeugen (mindestens 38,5 Prozent) dürfen im Zeitraum bis Ende 2025 nur noch maximal 50 Gramm CO2/km bzw. ab Anfang 2026 gar kein CO2 mehr ausstoßen. Zudem dürfen sie nur 80 Prozent der laut Realbetrieb-Grenzwert erlaubten Luftschadstoffe (Feinstaub, Stickoxide) ausstoßen. Feste Mengen an LKW (bis Ende 2025 10 Prozent, danach 15 Prozent) und ÖPNV-Bussen (bis Ende 2025 45 Prozent, danach 65 Prozent) müssen ausschließlich mit alternativen Kraftstoffen wie Strom, Wasserstoff, Erdgas oder Bio-Kraftstoffen betankt werden. Für ÖPNV-Busse gilt dabei ein Unterziel, wonach mindestens die Hälfte emissionsfrei sein muss (durch Batterie, Brennstoffzellen-Antrieb oder Oberleitung).
Die Ziele gelten jeweils für Bund und Länder. Die Länder können sie flexibel umsetzen. Branchenvereinbarungen auf Landesebene sind möglich. Ausnahmen gelten aufgrund der Einsatzanforderungen oder begrenzter Marktverfügbarkeit unter anderem für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge oder reine Reisebusse.