„Beide Länder einigten sich auf eine Lösung zur Vermeidung wechselseitiger LKW-Fahrverbote an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen. In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Um zu vermeiden, dass LKW-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von den Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden ab dem kommenden Jahr die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt“, so die Minister in einer gemeinsamen Presseerklärung. Im Detail sind dazu folgende Maßnahmen beschlossen worden:
Durch einen gemeinsamen Erlass der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen werden die Verbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt.
Zudem gewähren beide Länder an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag für den Verbotszeitraum von 6 bis 22 Uhr Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen (A 2, A 30, A 31 und A 33).
„Der GVN begrüßt außerordentlich die positiven Nachrichten zu den Regelungen für LKW-Fahrverbote an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen wie dem Reformationstag. Der Verband hat auf vielen Ebenen, in Arbeitskreisen und länderübergreifenden Gesprächen entscheidend dazu beigetragen, eine vernünftige Lösung für die Wirtschaft und die betroffenen LKW-Fahrer zu finden“, so der Präsident des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN), Mathias Krage.