Ziel der größten Reform in der Geschichte der Bundesfernstraßenverwaltung sei, die Aufgaben zentral in einer Hand zu bündeln und die Leistungsfähigkeit der Autobahnen zu stärken – damit alle Autobahnnutzer von einer modernen, sicheren Infrastruktur profitierten. Hierfür hat der Bund das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als neue Bundesbehörde und die Autobahn GmbH des Bundes als hundertprozentige Bundesgesellschaft gegründet.
Das FBA mit Hauptsitz in Leipzig wird im Wesentlichen hoheitliche Aufgaben übernehmen und insbesondere die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung sein. Die Autobahn GmbH mit Zentrale in Berlin übernimmt Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb sowie Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen.