Es erfüllt die Anforderungen der Richtlinie der Europäischen Union an den sicheren Vertrieb pharmazeutischer Produkte (GDP). „Mit unserem eigenen Regelwerk haben wir uns gezielt auf die KEP-relevanten Aspekte der GDP konzentriert“, erklärt Andreas Schumann, der Vorsitzende des BdKEP. Den Nachweis darüber, dass sie die Bestimmungen von BdKEP-GDP einhalten, müssen die Transportunternehmen dabei in einer neutralen Überprüfung durch Auditoren der DQS erbringen. Wenn sie das Audit erfolgreich absolviert haben, erhalten sie ein Zertifikat, das ihre Leistungen bestätigt. Ausgegeben wird dies vom BdKEP, der das Zertifikatmanagement durchführt.
KEP-Dienstleister, die nicht Mitglied im Bundesverband sind, können sich für eine Zertifizierung aber auch direkt an das CCL der DQS wenden. Dann gelten für das Zertifikat jedoch deutlich höhere Nutzungsgebühren der Zertifizierungsstelle.
Ausgestellt wird ein BdKEP-GDP-Zertifikat für drei Jahre. Je nach Ergebnisqualität im Zertifizierungsaudit können in dieser Zeit jedoch jährliche Überprüfungsaudits anfallen.
Weitere Details zu den Dienstleistungen des CCL: dqs.de