Das bedeutet: Lang-LKW können ab sofort in Deutschland auf zusätzlichen Strecken fahren. Möglich macht das die 9. Änderungsverordnung zum Feldversuch Lang-LKW.
Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur erklärt: „Abbiegeassistenzsysteme retten Leben. Deshalb führen wir für Lang-LKW in Deutschland bereits ab 2020 den Abbiegeassistenten ein. Das geht, weil der Lang-LKW als spezielle Fahrzeug-Kombination im europäischen Recht so nicht geregelt ist. Daher nutzen wir hier die Möglichkeit, auf nationaler Ebene zusätzliche technische Anforderungen vorzuschreiben. Was Abbiegeassistenten betrifft, ist Deutschland damit schneller als die EU.“
Das sind die wichtigsten Neuerungen der aktuellen 9. Änderungsverordnung:
• Mehr als 450 neue Strecken werden in die Positivliste aufgenommen.
• Baden-Württemberg und Bremen geben erstmals ihr gesamtes Streckennetz für den verlängerten Sattelauflieger (Lang-LKW Typ 1) frei.
• Die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ist auf deutschen Straßen für neue Lang-LKW ab dem 1. Juli 2020 und für alle Lang-LKW, auch für Bestandsfahrzeuge, ab dem 1. Juli 2022 Pflicht.