Gegen die anderen bestehenden Maßnahmen Tirols, wie das Sektorale Fahrverbot und die Dosierung (Blockabfertigung), prüft und plant der BGL ebenfalls eine förmliche Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen.
Der betroffene Abschnitt der Inntalautobahn ist die wichtigste Straßenverbindung zwischen Deutschland und Italien. Beim seit 1. Januar 2021 geltenden Nachtfahrverbot handelt es sich laut BGL um eine unverhältnismäßige Maßnahme, die die Interessen der Wirtschaft erheblich beeinträchtigt. Das Nachtfahrverbot wurde mit dem Ziel einer Verbesserung der Luftqualität eingeführt und begründet. Erreicht werde allerdings das Gegenteil: So führe die drastische Reduzierung der für den Straßengüterverkehr offenen Zeitfenster auf die Tagstunden zu einer unnötigen Verkehrsverdichtung und wirke sich durch künstliche Staubildung negativ auf Treibstoffverbrauch und Luftqualität aus. Zudem diskriminiert das Nachtfahrverbot Verkehrsunternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Kernzone Tirol haben, denn Unternehmen, die in der Kernzone Tirol be- oder entladen, sind vom Nachtfahrverbot ausgenommen, so der BGL weiter. Andere Verkehrsträger wie die Schiene mit ihren viel zu geringen Kapazitäten stellten keine tragfähige Alternative für den Straßenverkehr dar.
Die EU-Kommission prüft innerhalb von 12 Monaten die förmliche Beschwerde und entscheidet, ob sie ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedsstaat einleitet.