LKW-Kartell: Deadline läuft bald ab
Bis zum 30.05.2018 können Transportunternehmen Schadensersatz geltend machen. Die großen Verbände liefern eine Möglichkeit gegen das LKW-Kartell mit Hilfe des Abtretungsmodells der Financialright Claims zu klagen.
Bis zum 30.05.2018 können Transportunternehmen Schadensersatz geltend machen. Die großen Verbände liefern eine Möglichkeit gegen das LKW-Kartell mit Hilfe des Abtretungsmodells der Financialright Claims zu klagen.
Der BGL empfiehlt seinen Mitgliedern die Beteiligung an einer Vereinbarung mit dem Rechtsdienstleister Financialright Claims GmbH unter Beteiligung der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP und des Prozessfinanzierers Burford Capital, um Schadensersatzansprüche gegen das LKW-Kartell im Rahmen eines „Abtretungsmodells“ zu bündeln und gemeinsam gegenüber dem Kartell geltend zu machen.