Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird zurzeit vorbereitet. Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das LKW-Kartell über die Sommerpause hinaus bis Ende August verlängert.
Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31. August 2019 auf der Online-Plattform truck-damages.com registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche ohne Kostenrisiko geltend machen. Für die dritte Klage sind bereits mehr als 50.000 vom Kartell betroffene LKW gemeldet.
Dem BGL angeschlossene Mitgliedsunternehmen profitieren von einer reduzierten Erfolgsprovision von 29 Prozent (für Nicht-Verbandsmitglieder 33 Prozent). Angemeldet und auch nachgemeldet werden können vom 1. April 2004 bis 31. Dezember 2016 gekaufte, geleaste oder im Wege des Mietkaufs erworbene LKW.
Zur Erinnerung: In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Europäische Kommission Rekordgeldbußen von über 3,8 Milliarden Euro gegen alle führenden LKW-Hersteller (MAN, Daimler Benz, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania) wegen ihrer Beteiligung am sogenannten LKW-Kartell verhängt. Das Kartell dauerte mindestens 14 Jahre, nämlich von Januar 1997 bis Januar 2011. Dabei sollen die Hersteller LKW-Preise sowie den Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Einhaltung der Abgasnormen Euro 3 bis Euro 6 abgesprochen haben.