Das in Berlin erdachte Gesetz will neben den Mehrkosten zudem die Mautpflichtgrenze zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Juli 2024 abgesenkt sehen, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut betroffen sind. Ausgenommen: Handwerksbetriebe werden ausgenommen.
Die Mautkosten machen nur einen geringen Anteil der Transportkosten und somit einen noch geringeren Teil der Gesamtkosten (Endprodukt) aus. (ca. 0,1 Prozentpunkte), argumentiert das Bundesverkehrsministerium. Spürbare Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau sind laut des Ministeriums also nicht zu erwarten.
Darüber hinaus wird die Verwendung der Mauteinnahmen neu geregelt. Und wer ist wieder schuld? „Die EU Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen bei der Erhebung von Mautgebühren die Vorgaben der sogenannten „Eurovignetten-Richtlinie“ beachten. Danach müssen sich die gewogenen durchschnittlichen Infrastrukturgebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Die Eurovignetten-Richtlinie wurde im Jahr 2022 revidiert. Sie sieht vor, dass spätestens ab dem 25. März 2024 eine CO2-Differenzierung der Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge erfolgen muss“, informiert die Behörde von Volker Wissing.
Der CO2-Aufschlag wird als neuer Mautteilsatz für die externen Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen eingeführt. Er wird wie die derzeit geltenden Mautteilsätze als Centbetrag pro auf dem mautpflichtigen Streckennetz gefahrenen Kilometer erhoben. Die Höhe des Aufschlags hängt von den Fahrzeugeigenschaften des jeweiligen mautpflichtigen Fahrzeugs ab, insbesondere von der CO2-Emissionsklasse, dem Gewicht und der Anzahl der Achsen.
Gute Botschaft: Es gibt Fördergelder
Für die Beschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge stellt das Ministerium bis 2026 insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Zusätzlich stehen bis 2026 gut zehn Milliarden Euro bereit, um eine Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw aufzubauen oder zu erweitern, heißt es ist der Mitteilung.
Die Eurovignetten-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die bereits ein Gebührensystem für Lkw etabliert haben, darüber hinaus, spätestens ab 25. März 2027 für alle Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen Straßenbenutzungsgebühren erheben. Dabei dürfen sog. Handwerkerfahrzeuge von weniger als 7,5 Tonnen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit werden.
Seit 2005 wird in Deutschland Lkw-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut betrugen 2022 rund 7,4 Milliarden Euro.
Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen zur Lkw-Maut und den Förderprogrammen für klimafreundliche Nutzfahrzeuge finden Sie in Kürze unter nachfolgendem Link: www.bmdv.bund.de/AenderungenLkwMaut
Foto: Daimler