BGL empfiehlt: Hände weg von den DTLB!

Nach Ansicht des BGL stellen die Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB) ein Knebelungs- und Zwangsinstrument für das mittelständische Transportlogistikgewerbe dar. Im Gegensatz zu den Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) des BGL zeichnen sich die DTLB nicht durch ein ausgewogenes Interesse zwischen Auftraggeber und dem Transport- und Logistikdienstleister aus, sondern benachteiligen den Transport- und Logistikdienstleister einseitig.

Biokraftstoffe adäquat berücksichtigen

Die Bewertung und Kritik an dem Ende 2020 vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf zur Umsetzung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (2018/2001/EG – RED II) war Gegenstand der Stellungnahmen der digitalen Pressekonferenz, zu der die Veranstalter des 18. Internationalen Fachkongresses für erneuerbare Mobilität „Kraftstoffe der Zukunft 2021“ eingeladen hatten.