BGL bedauert Votum zum Mobilitätspaket
Angesichts der Ablehnung der Berichte zur Entsendung und den Lenk- und Ruhezeiten durch den Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments zeigt sich der BGL enttäuscht.
Angesichts der Ablehnung der Berichte zur Entsendung und den Lenk- und Ruhezeiten durch den Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments zeigt sich der BGL enttäuscht.
Obwohl sich beim Thema LKW-Abbiegeassistenzsysteme viel bewegt und die Bundesregierung ein eigenes Förderprogramm aufgelegt hat, wird in Politik, Medien und Öffentlichkeit immer noch viel diskutiert. Und dies laut BGL oft mit mangelnder Sachkenntnis. Das will der Verband nun ändern.
Angesichts der aktuellen Ergebnisse von sonntäglichen Alkoholkontrollen auf Autobahnrastplätzen bei LKW-Fahrern fordert der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) Ursachenbekämpfung.
Nun bekommen auch die Hersteller von LKW und Bussen strenge Klimaschutzvorgaben, nach denen die CO2-Emissionen der Fahrzeuge bis 2025 um 15 Prozent und bis 2030 um 30 Prozent gesenkt werden sollen.
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) firmiert ab sofort unter der Bezeichnung „DSLV Bundesverband Spedition und Logistik“.
Der BGL warnt vor einer Europarechtsverletzung durch das neu aufgelegte „Antitransitpaket“ der Tiroler Landesregierung. Die geplante Änderungen beim Sektoralen LKW-Fahrverbot verstoße gegen EU-Recht.
Nun kann es auch offiziell für die neuen Gremien des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) losgehen: Die neue Verbandssatzung wurde im Vereinsregister eingetragen.
Das Förderprogramm für Abbiegeassistenten kann nun anrollen: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat Mitte März Luis Technology als ersten Entwickler von Abbiegeassistenten die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) überreicht.
Die EU-Gesetzgeber haben sich vorläufig auf neue Regeln für mehr Sicherheit im Straßenverkehr geeinigt. Dazu gehören verpflichtende Abbiegeassistenten für Busse und LKW bei neuen Fahrzeugtypen ab 2022, für alle neuen LKW und Busse dann ab 2024.
Aufgrund des nach wie vor bestehenden großen Interesses von Unternehmen, sich dem BGL-Klageverfahren gegen die LKW-Kartellanten anzuschließen, wird es im Laufe dieses Jahres eine dritte Klage geben.