Plaß führt DSLV-Präsidium
Die Mitgliederversammlung des DSLV hat Axel Plaß (52) mit großer Mehrheit für die kommenden drei Jahre zum Präsidenten gewählt. Der Hamburger Unternehmer folgt damit Mathias Krage, der den Bundesverband neun Jahre führte.
Die Mitgliederversammlung des DSLV hat Axel Plaß (52) mit großer Mehrheit für die kommenden drei Jahre zum Präsidenten gewählt. Der Hamburger Unternehmer folgt damit Mathias Krage, der den Bundesverband neun Jahre führte.
Der VDA zieht eine positive Bilanz zur IAA Nutzfahrzeuge in Hannover: 435 Weltpremieren, eine hohe Zahl an Verkaufsabschlüssen, die hohe Qualität der Besucher und eine starke Präsenz in den sozialen Medien.
Der Hauptgeschäftsführer des BGL hat in der Anhörung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages klare Worte zur neuen LKW-Maut ab Januar 2019 gefunden. Engelhardt wies auf die zu erwartende Mehrbelastung von 3 Milliarden Euro pro Jahr hin.
Der Präsident des BGL, Adalbert Wandt, vollendet am 19. Oktober das 70. Lebensjahr. Im BGL engagiert er sich seit Anfang der 80er Jahre in den Ausschüssen für Berufsbildung, Internationalen Verkehr und im PR-Ausschuss.
Das Präsidium des VDA hat Martin Koers (47) zum neuen VDA-Geschäftsführer berufen. Er folgt auf Klaus Bräunig, der mit Erreichen der Altersgrenze zum Ende des Monats Januar 2019 in den Ruhestand tritt.
Im Zuge der anstehenden Änderungen des Bundesfernstraußenmautgesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2019 ist es dem BGL gelungen, weitreichende Ausnahmen von der Mautpflicht zu verhindern.
Der Bundestag hat den Regierungsentwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes angenommen und damit die Sätze der LKW-Maut auf Bundesfernstraßen ab dem 1. Januar 2019 geändert.
Der BGL verwies auf seiner Mitgliederversammlung 2018 in Berlin darauf, dass das deutsche Transportlogistikgewerbe aufgrund von Wettbewerbsnachteilen und Dumpingkonkurrenz seit vielen Jahren kontinuierlich verliert.
Auf der Mitgliederversammlung 2017 waren erste Überlegungen zur Neuausrichtung des Verbandes präsentiert und die Bildung einer Satzungskommission beschlossen worden. Jetzt ist die neue Satzung verabschiedet.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg zu Fahrverboten in den betroffenen Städten frei gemacht. Besitzer von Dieselfahrzeugen, die nicht der Euro-6-Norm genügen, können – auch wenn Fahrverbote nur punktuell und nicht ganzjährig gelten – nicht mehr sicher sein, jederzeit ins Stadtgebiet fahren zu dürfen.